Vita und Rechtsgebiete

Vita
Nach dem Abitur durchlief ich eine zweijährige militärische Ausbildung bei der Bundeswehr, die ich als Leutnant der Reserve beendete.  Anschließend studierte ich von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit dem Schwerpunkt „Staat-Wirtschaft-Verwaltung“ und habe das erste juristische Staatsexamen mit Prädikat abgelegt.

Meine Referendarausbildung habe ich anschließend beim Kammergericht Berlin absolviert und mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Stationen meiner Ausbildung waren u.A. die Mitarbeit beim Bundesministerium des Inneren, beim Polizeipräsidenten in Berlin sowie in der auf Staats- und Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Redeker Sellner Dahs in Berlin.

Seit 2015 bin ich zugelassener Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei.

Aufgrund meiner Vorkenntnisse habe ich mich auf Verwaltungsrecht spezialisiert.

Einer der ersten größeren Erfolge meiner Kanzlei war die Erwirkung einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesbildungsministerin für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Rechtsgebiete


Das Verwaltungsrecht

Sie werden in Ihrem Leben schon öfters mit Behörden oder anderen staatlichen Stellen zu tun gehabt haben. Der Staat greift hier oft schwerwiegend in Ihre Rechtssphäre ein. Als Bürger eines Rechtsstaats sind Sie jedoch durch die Grundrechte geschützt und durch

rechtsstaatliche Verfahren gesichert.

 

Wichtig ist es nur, dass Sie sich gegen das Handeln eines Trägers von Hoheitsgewalt rechtzeitig zur Wehr setzen und juristischen Rat einholen. Denn mit Erhalt eines Bescheides laufen Widerspruchs- und Klagefristen, welche notwendigerweise einzuhalten sind, damit die Entscheidung der Behörde nicht unanfechtbar wird.

 

Von meiner Kanzlei  unter anderem behandelte Unterthemen:

  • Verfassungsrecht
  • Das Versammlungsrecht
  • Bundesausbildungsföderungsgesetz
  • BaföG
  • Umweltrecht / Bundesimmissionsschutzrecht
  • Baurecht


Das Verfassungsrecht

Nach der Formel der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor, wenn die Streitbeteiligten unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmen und wenn es im Kern um die Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht

geht.


Es handelt sich also um Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand das Verfassungsrecht ist. Im engeren Sinne sind verfassungsrechtliche Streitigkeiten nur solche, die in den Zuständigkeitsbereich des BVerfG oder der Landesverfassungsgerichte fallen.


Die wesentlichen Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind in Art. 93 Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Andere Zuständigkeiten sind über das GG verteilt aufgezählt. Einen Gesamtüberblick über die Zuständigkeiten bietet dabei § 13 BVerfGG, in

dem alle Zuständigkeiten zusammengefasst sind. Danach entscheidet das BVerfG u. A. über Organstreitverfahren, über die Normenkontrollverfahren, im Bund-Länder-Streit sowie über Verfassungsbeschwerden. Daneben enthält Art. 93 GG weitere Zuständigkeiten, so z. B. im Hinblick auf ein Parteienverbot (Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, 21 Abs. 2 GG, Parteiverbotsverfahren).


Als einfacher Bürger ist für Sie vor allem die Verfassungsbeschwerde gegen neue Gesetzesvorhaben oder nach dem Durchlaufen des Instanzenzuges von Bedeutung, wenn Sie der Auffassung sind, in Ihren Grundrechten dadurch verletzt worden zu sein.


Das Versammlungsrecht

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie wird unter anderem in Art. 8 des Grundgesetzes geregelt und gibt alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen

Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Versammlungen unter freiem Himmel erfordern (außer bei sog. Spontanversammlungen) eine Anmeldung bei der jeweiligen Versammlungsbehörde (vgl. § 14 VersG).


Eingriffe in diese Versammlungsfreiheit sind nur unter erschwerten Bedingungen zulässig.  Ein Verbot einer Versammlung ist als ultima ratio nur in den seltensten Fällen rechtmäßig. Aber Versammlungen können auch mit unverhältnismäßigen Auflagen behindert werden oder es handelt gar eine gänzlich unzuständige Behörde.


Sollten Sie selbst einen Aufzug oder eine Kundgebung planen oder eine Veranstaltung innerhalb eines geschlossenen Raumes und Sie erhalten einen Bescheid einer Behörde, ist es dringend erforderlich sich rechtlichen Beistand zu holen. Häufig bleibt nicht viel Zeit, um gegen diese Bescheide im Eilrechtsschutz vorzugehen, und ist der Termin für die Versammlung erst einmal vorbei, bringt Ihnen die nachträgliche Feststellung, dass z.B. das Verbot der Versammlung rechtswidrig war, relativ wenig.


Das Bundesausbildungsföderungsgesetz (BaföG)

Das BaföG regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Probleme treten meist am Ende des Studiums auf, wenn das BaföG-Amt das Geld zurückverlangt. Dies kann entweder die Tilgung des Darlehns betreffen oder aber auch eine teilweise oder ganze Rücknahme des Bewilligungsbescheides, weil bei der Stellung des Antrages Fehler begangen

wurden.


Schon beim Ausfüllen des BaföG-Antrages ist daher große Wachsamkeit geboten. Falschangaben können sogar mit Bußgeldern geahndet werden oder ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden. Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit eines Rückforderungsbescheides haben, ist es daher ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen. Selbständiges Tätigwerden und das Einlegen eines Widerspruchs kann unter Umständen sogar zur „Verböserung“ im Widerspruchsverfahren führen.